, Weigel Hannes
Coronavirus
Auf Grund der aktuellen Situation mit dem Corona Virus wird unsere Mitgliederversammlung verschoben. Den neuen Termin werden wir rechtzeitig bekannt geben.Nachfolgend die Verfügung der Stadt Rheinstetten:Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung durch Herrn Oberbürgermeister Sebastian Schrempp zum Schutz der Risikogruppen in unserer Gesellschaft vor einer Erkrankung an COVID-19 (Corona):Die Ortspolizeibehörde der Stadt Rheinstetten erlässt für das Stadtgebiet von Rheinstetten folgende Allgemeinverfügung:1. Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, wird verboten. Ausgeschlossen hiervon sind Wochenmärkte und kleinere Veranstaltungen im Freien mit weniger als 50 Personen.2. Der Betrieb von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen sowie von Gaststättenbetrieben mit Musikvorführung und Tanz ist verboten. Der Betrieb von Gaststättenbetrieben ohne Musikvorführung und Tanz ist erlaubt.3. Der Betrieb von Bibliotheken, Museen, Kinos und Bädern ist untersagt. Diese Untersagung gilt auch für den Betrieb Wellnessbereichen von Fitnessstudios.4. Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen sind grundsätzlich untersagt.5. Der Betrieb von Prostitutionsstätten und Swingerclubs ist untersagt.6. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.7. Die Maßnahmen gelten unmittelbar und bis zum 19. April 2020.Rheinstetten, 14. März 2020gez.Sebastian SchremppOberbürgermeister